Wie kaufe ich mir eine Ferienimmobilie in Italien?

27 März 2023
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Viele Deutsche träumen davon, eine Ferienimmobilie in Italien zu kaufen, um sich zu entspannen, wann immer ihnen danach ist.

Wenn auch Sie das Bel Paese zu Ihrem zweiten Zuhause machen möchten, sollten Sie beim Kauf einer Immobilie in Italien folgende Punkte beachten.

Schritte zum Kauf einer Ferienimmobilie in Italien

Der Erwerb von Immobilien zur privaten Nutzung unterliegt in Italien keinen Beschränkungen und ist auch für Ausländer möglich; für EU-Bürger gibt es keine Aufenthaltsbeschränkungen.

Der Kaufvorgang unterscheidet sich etwas von dem in Deutschland. Um ein Haus zu kaufen, müssen Sie zunächst eine Steuernummer beantragen. Diese erhalten Sie am einfachsten beim Finanzamt der Stadt, in der sich die Immobilie befindet, oder bei der italienischen Botschaft in Deutschland.

Gerade wegen der Komplexität der italienischen Bürokratie ist es wichtig, den einzureichenden Unterlagen große Aufmerksamkeit zu schenken. Wir empfehlen Ihnen, sich an einen Immobilienmakler zu wenden, der den lokalen Markt sehr gut kennt und Sie nicht nur bei der Auswahl Ihrer Ferienimmobilie, sondern auch beim Verstehen der Unterlagen behilflich sein kann.

 

Der erste Schritt zum Kauf einer Ferienimmobilie in Italien

Wenn Sie sich für eine Immobilie entschieden haben, wird dem Eigentümer ein schriftliches, zeitlich befristetes Angebot unterbreitet, das so genannte ‘Kaufangebot’. In solch einer Phase ist es wichtig, die Unterlagen der Immobilie genau zu prüfen und auch die Eintragungen im Grundbuch zu prüfen.

So können Sie feststellen, ob die Immobilie noch mit Schulden belastet ist, ob die Baugenehmigungen in Ordnung sind oder ob es andere Probleme gibt, die den Kauf erschweren.

Wenn Sie sich an einen Immobilienmakler wenden, sind diese Prüfungen bereits erfolgt und Sie können den Kauf in aller Ruhe abwickeln.

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Zweiter Schritt, Annahme des Angebots

Mit der Annahme des Angebots durch den Verkäufer kommt der Vorvertrag zustande.

Die Übertragung des Eigentums wird dann vom Notar durch die notarielle Urkunde formalisiert. Mit der Unterzeichnung erfolgt auch die Zahlung an den Eigentümer, in der Regel per Scheck, und gleichzeitig die Begleichung der Notargebühren.

Der vollständige Notarvertrag wird in der Regel zwei bis vier Monate nach dem Vorvertrag abgeschlossen.

Haben Sie Interesse am Kauf einer Ferienimmobilie in Italien? Unsere Immobilienmakler begleiten Sie Schritt für Schritt auf diesem Weg. Entdecken Sie unsere Immobilienangebote auf der Website und fordern Sie weitere Informationen an, indem Sie das Formular ausfüllen oder die entsprechende Agenturnummer anrufen.